Der Markt für Nahrungsergänzungsmittel wächst seit Jahren rasant – doch die Qualitätskontrolle hält damit nicht Schritt. Verbraucheranalysen, unabhängige Labortests und behördliche Stichproben zeigen immer wieder: Viele Produkte enthalten weniger Wirkstof
Nahrungsergänzungsmittel gelten in der EU, Deutschland, Österreich und der Schweiz rechtlich als Lebensmittel, nicht als Arzneimittel. Das hat weitreichende Konsequenzen, die das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft selbst öffentlich auflistet:
Die praktischen Folgen dieser laxen Regulierung sind in mehreren unabhängigen Verbraucheranalysen dokumentiert:
"Fairy Dusting" (wörtlich: "Feenstaub bestreuen") bezeichnet eine in der Supplement-Branche verbreitete Praxis: Hersteller verwenden bekannte, beliebte und teure Inhaltsstoffe und bewerben damit ihr Produkt – setzen diese aber in einer so geringen Konzentration ein, dass sie de facto wirkungslos sind. Da die meisten Konsumenten die wissenschaftlich sinnvolle Dosierung eines Wirkstoffs nicht kennen, fällt die Täuschung selten auf.
Beispiele aus dokumentierten Laboranalysen:
Eine ursprünglich für Parfümrezepturen gedachte Ausnahmeregelung erlaubt es Herstellern, das genaue Mischverhältnis verschiedener Inhaltsstoffe als Geschäftsgeheimnis zu deklarieren, ohne die Einzelmengen offenlegen zu müssen. In der Parfümindustrie ist die exakte Dosis irrelevant für die Wirkung – bei Nahrungsergänzungsmitteln ist sie es jedoch entscheidend.
Diese Regelung wird genutzt, um günstige Füllstoffe (etwa Inulin) mit teuren Wirkstoffen zu vermischen, ohne dass Kunden erkennen können, wie gering der Anteil der teuren Substanz tatsächlich ist. Dokumentiert wurde etwa ein als "Nootropic Proprietary Blend" deklariertes Produkt, dessen Gesamtgewicht (760 mg) überwiegend aus Inulin bestand, während Wirkstoffe wie Alpha-GPC oder Carnitin nur in Spuren enthalten waren – ohne deklarationspflichtige Einzelangabe.
Viele Hersteller werben mit dem Versprechen "laborgeprüft" – die Praxis zeigt jedoch häufig erhebliche Lücken:
Rohstoff- statt Endprodukttest: Anstatt das fertige, verkapselte Produkt zu testen, wird häufig nur der unverarbeitete Rohstoff geprüft. Ein konkretes Beispiel: Ein Hersteller wies für sein Algenöl einen Totox-Oxidationswert von 0,7 aus – ein sehr guter Wert. Bei genauer Prüfung der Laboranalyse stellte sich heraus, dass das geprüfte Material in einer Braunglasflasche eingereicht worden war (also das unverarbeitete Rohöl), nicht in der tatsächlich verkauften Plastikkapsel. Ein unabhängiger Test der fertigen Kapseln ergab einen Totox-Wert von über 70.
Zur Einordnung: Laut der internationalen Fachgesellschaft GOED (Global Organization for EPA and DHA Omega-3s) gilt ein Omega-3-Öl mit einem Totox-Wert bis 26 als verkehrsfähig und qualitativ hochwertig. Ein Wert über 70 bedeutet hochgradige Oxidation – das Produkt ist nicht nur unwirksam, sondern potenziell gesundheitsschädlich.
Veraltete Chargenanalysen: Mehrfach wurde dokumentiert, dass auf Produktseiten gezeigte Laborberichte sich auf längst abgelaufene Chargen bezogen – teils mehrere Jahre alt, ohne dass eine erneute Prüfung der aktuell verkauften Charge erfolgte.
Nicht akkreditierte Prüflabore: In mindestens einem dokumentierten Fall nutzten mehrere Marken ein Labor ohne erkennbares Akkreditierungssiegel, dessen Website seit über einem Jahr offline war und das unter derselben Geschäftsadresse wie ein E-Zigaretten-Handel registriert war.
Vitamin K2 (MK-7): Nur die sogenannte All-Trans-Form von Vitamin K2 ist biologisch aktiv; die Cis-Form ist weitgehend wirkungslos. Eine Untersuchung von acht Produkten, die "All-Trans-Vitamin K2" auf dem Etikett auswiesen, ergab: Keines enthielt tatsächlich die ausgelobte Menge der wirksamen Form, die meisten waren Mischungen aus Cis- und Trans-Form, eines enthielt überhaupt kein All-Trans-K2.
Hinzu kommt ein Stabilitätsproblem: Nicht mikroverkapseltes Vitamin K2 baut sich in Multinährstoffpräparaten innerhalb von drei Monaten zu rund 90 % ab. In einem Test von über 200 Multinährstoffprodukten enthielt weniger als ein Fünftel der Produkte mit unverkapseltem K2 noch die deklarierte Menge, während sämtliche getesteten Produkte mit mikroverkapseltem K2 (34 von 34) stabil blieben. Ein anerkannter, vielfach getesteter Markenrohstoff für stabiles, hochwertiges K2 ist beispielsweise K2VITAL® DELTA des norwegischen Herstellers Kappa Bioscience, der in zahlreichen unabhängigen Laboranalysen einen All-Trans-Anteil von über 99 % nachweisen konnte.
"Fake Minerals": Hochwertige, chelatierte Mineralstoffverbindungen (z.B. echtes Magnesiumbisglycinat oder Magnesiumcitrat) entstehen durch einen chemischen Bindungsprozess, der die Bioverfügbarkeit deutlich erhöht – und in der Herstellung teurer ist. Es ist dokumentiert, dass manche Hersteller stattdessen unreagiertes Magnesiumoxid oder -carbonat mit freiem Glycin bzw. Zitronensäure mischen, ohne dass eine vollständige Chelatbildung stattgefunden hat. Standardlabortests erkennen diesen Unterschied in der Regel nicht – nachweisbar wäre er nur mit aufwendigeren Verfahren wie Infrarot- oder Kernspinresonanz-Spektroskopie.
Proteinpulver: Eine 2018 durchgeführte Untersuchung von 134 auf Online-Marktplätzen verkauften Proteinpulvern zeigte, dass knapp ein Drittel mindestens einen gesetzlichen Schadstoffgrenzwert überschritt; ein Produkt enthielt das 25-fache der erlaubten BPA-Höchstmenge. Eine weitere Untersuchung an 160 Proteinpulvern ergab, dass ein Viertel der Molken- und Kollagenproteine sowie über drei Viertel der getesteten pflanzlichen Proteinpulver die Bleigrenzwerte überschritten.
Bemerkenswert: In mehreren dieser Untersuchungen schnitten Bio-zertifizierte Proteinpulver bei der Schwermetallbelastung im Schnitt schlechter ab als konventionelle Produkte – bei Cadmium um etwa das Fünffache. Das Bio-Siegel ist demnach kein verlässlicher Indikator für geringere Schadstoffbelastung bei diesem Produkttyp.
Omega-3-Produkte: In einer Untersuchung von 44 Omega-3-Ölen überschritt mehr als ein Viertel die Oxidationsgrenzwerte; in zwei weiteren Untersuchungen mit insgesamt über 200 Omega-3-Produkten überschritt sogar mehr als die Hälfte die Totox-Grenzwerte.
Multinährstoffpräparate: Eine Laboranalyse eines weit verbreiteten Multinährstoffprodukts ergab, dass es nur etwa 2 % der ausgelobten Vitamin-A-Menge enthielt sowie nur die Hälfte der deklarierten Mengen an Selen, Vitamin D3 und Vitamin K2 – bei gleichzeitiger Überschreitung des Arsen-Grenzwerts.
Bakterielle Kontamination: Dokumentiert sind Fälle salmonellenbelasteter Proteinpulver-Chargen, bei denen Hersteller unterschiedlich reagierten: Während ein Unternehmen die betroffene Charge offiziell zurückrief und transparent kommunizierte, nahm ein anderer Hersteller das Produkt zwar stillschweigend aus dem Verkauf, ohne jedoch eine öffentliche Rückrufaktion zu starten.
Ein wiederkehrendes Muster in der Branche: Unternehmen reagieren auf öffentliche Kritik an Qualitätsmängeln nicht selten mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen gegenüber den Kritikern – unabhängig davon, ob die Kritik inhaltlich zutreffend ist. Da viele Privatpersonen die hohen Anwaltskosten eines Rechtsstreits scheuen, führt dieser rechtliche Druck häufig dazu, dass berechtigte Kritik verstummt, selbst wenn eine Klage vor Gericht aller Voraussicht nach keinen Erfolg hätte.
Wer beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln auf Nummer sicher gehen möchte, sollte für jedes Produkt – idealerweise je Charge – folgende Informationen einsehen können:
Wichtig: Der Preis eines Produkts ist kein verlässlicher Qualitätsindikator. Auch hochpreisige Premiumprodukte können unzureichend getestet sein oder Schadstoffgrenzwerte überschreiten. Wer wirklich verlässliche Information sucht, sollte aktiv nach den oben genannten Originalanalysen fragen, statt sich auf Marketingversprechen wie "laborgeprüft" oder "höchste Qualität" zu verlassen.
Dieser Artikel basiert auf öffentlich dokumentierten Verbraucheranalysen, Laborberichten und Fachgesellschafts-Standards (u.a. GOED). Er stellt keine Empfehlung für oder gegen bestimmte Marken dar und ersetzt keine individuelle Beratung.